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Produkte der Risikoklasse IIb PDF Drucken E-Mail

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Für die Produkte der Klasse IIb, wie z. B. Beatmungsgeräte oder Infusionspumpen, muss der Hersteller nach seiner Wahl eines der folgenden Verfahren einhalten:  

  • Verfahren der „EG-Konformitätserklärung (vollständiges Qualitätssicherungssystem)“ gemäß Anhang II
  • Verfahren der „EG-Baumusterprüfung“ gemäß Anhang III:                            

Das Verfahren der EG-Baumusterprüfung muss immer in Verbindung mit den Verfahren:  

  • der EG-Prüfung oder 
  • der EG-Konformitätserklärung (Qualitätssicherung Produktion) oder 
  • der EG-Konformitätserklärung (Qualitätssicherung Produkt) angewendet werden (siehe oben).
 
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