Geko

Home Download Stichwörter

Zuständige Behörden PDF Drucken E-Mail

Je nach Sitz des Medizinprodukteherstellers oder seines Bevollmächtigten muss das erstmalige Inverkehrbringen bzw. die klinische Prüfung eines Medizinproduktes bei den jeweils zuständigen Behörden angezeigt werden. Mehr dazu finden Sie hier.

 
Geko