Schweiz: Gebühren für Klasse I Medizinprodukte
Hersteller von Klasse I Medizinprodukten (inklusive Klasse Im und Is), Sonderanfertigungen und Behandlungseinheiten müssen neue Gebühr in Höhe von CHF 300 (270€) an die Schweizerische Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Arzneimittel und Medizinprodukte Swissmedic zahlen. Die Gebühr ist vor dem Inverkehrbringen zu zahlen und gilt für Produkte, die bei Swissmedic nach dem 01. Januar 2019 angemeldet werden.
Diese Produkte müssen bei Swissmedic über eine schweizerische Firma (Hersteller oder Bevollmächtigen Repräsentanten) angemeldet sein bevor sie das erste Mal in der Schweiz oder einer der Vertragstaaten (EU, EFTA und die Türkei) Inverkehr gebracht werden.
Die aktualisierte Liste der Gebühren finden Sie hier (Anhang 2 für Medizinprodukte).
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